Selbstständige bewertbarkeit
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unter welchen Bilanzposten ist der Sachverhalt in der Bilanz zu erfassen. Vermögensgegenstände sind dann einer selbstständigen Bewertung zugänglich, wenn sie sich vom (originären) Geschäfts- oder Firmenwert abgrenzen lassen. Wegen der größeren Marktnähe von immateriellen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wird für sie diese strenge Anforderung des entgeltlichen Erwerbs nicht gefordert; sie sind daher bilanzierungspflichtige Vermögensgegenstände (z.B.
rechtlich ungeschützte Erfindungen).
b) Ein weiteres Merkmal von Vermögensgegenständen ist ihre selbstständige Bewertbarkeit. Zum Thema GWG lesen Sie folgenden Wiki-Eintrag.
das Vorliegen von Aufwendungen. Bewertung:Bewertung.
3. B. der Anspruch auf eine Mietzinszahlung, sind keine selbstständigen immateriellen Wirtschaftgüter.
Besteht ein unlösbarer Nutzungs- und Funktionszusam...
- Ein Vermögensgegenstand liegt vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
1.Als wesentliche Merkmale, über die weitgehend Einigkeit besteht, können gelten: a) Vermögensgegenstände sind Güter, die Nutzungspotenziale (wirtschaftliche Werte) des Kaufmanns darstellen. In der Praxis spricht man oft vom Bilanzansatz bzw. Z führt die Weisung ordnungsgemäß aus und schließt einen Kaufvertrag mit Lieferant Y.
Kurz darauf wird die X-GmbH i.G. Das muss hier verneint werden, da die Marketingstrategien nicht isoliert vom Unternehmen verwertet werden kann. der durchzuführende Bilanzansatz.
2.1.1 abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Bei der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit wird beurteilt, ob ein Vermögensgegenstand bzw.
Wirtschaftliches und rechtliches Eigentum können auseinander fallen.
Wesentliche Beispiele: Leasing, sicherungsübereignete (Sicherungsübereignung) und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vermögensgegenstände
Vgl. selbst entwickeltes Know-how, das als fertiges Erzeugnis für den Verkauf bestimmt ist).
c)Vermögensgegenstände des Kaufmanns (bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände) sind nur solche Güter, die er seinem Betriebsvermögen zugeordnet hat, die also nicht seinem Privatvermögen angehören (§§ 242 I, 246 I HGB).
d) Vermögensgegenstände des Kaufmanns sind ferner nur solche Güter, über die er die tatsächliche Verfügungsmacht ausübt (wirtschaftliches Eigentum: Möglichkeit, Dritte auf Dauer von der Nutzung des Vermögensgegenstandes ausschließen zu können).(derivativer) Firmenwert), Vermögensgegenstände. an welcher Stelle der Vermögensgegenstand bzw. Daher sind Güter, die durch Gesamt- oder Teilbetriebsveräußerung zu Geld zu machen sind (z.B. die Vermögensgegenstände auszuweisen. muss.